Finanz - Service NRW

INDIVIDUELLE FINANZ- WIRTSCHAFTS- UND UNTERNEHMENSBERATUNG

Die betriebliche Altersvorsorge -
optimale Lösungen für Unternehmen
und Arbeitnehmer


Schon im Jahr 2020 ist jeder Dritte in Deutschland 60 Jahre alt - und nur auf die gesetzliche Rentenversicherung allein kann sich heute niemand mehr verlassen. Deshalb fördert der Gesetzgeber die betriebliche Altersvorsorge immer mehr.

Die betriebliche Altersvorsorge bietet Ihnen eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten - wegen der komplexen Materie - hier nur ein Auszug der wesentlichen Merkmale:

Gestaltungsmöglichkeiten

Man unterscheidet zunächst die arbeitgeberfinanzierte und die arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersvorsorge (z. B. durch Entgeltumwandlung).

Anspruchsberechtigte

Anspruch auf Entgeltumwandlung besteht nur gegen den Arbeitgeber, bei dem der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Dieses sind:
Arbeitnehmer und Auszubildende, arbeitnehmerähnliche Selbständige und geringfügig Beschäftigte, die auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet haben.

Durchführungswege (Arten)

Man unterscheidet in "Riesterfähige" und "nicht Riesterfähige".

Keine Riesterförderung bei: Unterstützungskasse und Direktzusage

Riesterfähig: Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung

Ob eine Riesterförderung zu o. g. Durchführungswegen überhaupt in Anspruch genommen werden sollte, bedarf der persönlichen Unterredung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Hierbei sind wir gerne behilflich.

Wahl des Durchführungsweges

Grundsätzlich stehen alle fünf Arten der betrieblichen Altersversorgung zur Verfügung. Arbeitnehmer und Arbeitgeber entscheiden sich einvernehmlich für einen der fünf Durchführungswege.

Sollte eine Einigung nicht möglich sein und wird seitens des Arbeitgebers weder eine Pensionskasse noch ein Pensionsfonds angeboten, kann der Arbeitnehmer den Abschluss einer Direktversicherung verlangen. Den Versicherer bzw. das Unternehmen, bei dem die Direktversicherung geführt werden soll, entscheidet allein der Arbeitgeber.

Im Insolvenzfall des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat für die betrieblichen Altersversorgungen seiner Mitarbeiter im Falle der Insolvenz Vorsorge zu treffen. Dieses geschieht als Beitritt in den PSVaG (Pensionsicherungs-verein auf Gegenseitigkeit). Finanziert wird er durch die Beiträge des Arbeitgebers und unterliegt Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin).

Geschützt werden gesetzlich unverfallbare Anwartschaften sowie laufende Rentenleistungen in den Durchführungswegen:

Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionsfonds

Direktversicherung, wenn der Arbeitgeber diese abgetreten, beliehen oder verpfändet hat oder dem Arbeitnehmer nur ein widerrufliches Bezugsrecht eingeräumt wurde.

Unser "Sonder-Modell":

Die arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung für leitende Angestellte

zum "0-Tarif" !!

Welche Art der betrieblichen Altersvorsorge für Sie die "Richtige" ist, erarbeiten wir gerne mit Ihnen gemeinsam.


Fragen Sie uns !


Nehmen Sie mit uns Kontakt auf per Telefon 0208 / 42 02 55 oder E-Mail


Gerne erstellen wir für Sie auch ein individuelles Angebot

 

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