Finanz - Service NRW

INDIVIDUELLE FINANZ- WIRTSCHAFTS- UND UNTERNEHMENSBERATUNG

Ein würdiges Begräbnis -
            in der heutigen Zeit keine Selbstverständlichkeit !


Der Verlust eines Angehörigen trifft jeden von uns stets schmerzhaft und oftmals wird gerade dieses Thema tabuisiert.


Wegfall des gesetzlichen Sterbegeldes


Ab 01.01.2004 wurde das gesetzliche Sterbegeld von der jetzigen Regierung gänzlich ersatzlos gestrichen.


Dabei übersteigen die Gesamtkosten für eine würdige Bestattung heute bereits oft den Betrag von € 5.000,--.


Unser TOP-Vorsorgemodell im Überblick:


  • zeitlich begrenzte Vorsorgebeiträge zum Kollektiv-Sondertarif
  • jährliche Erstattung dieser auf Wunsch (bei Einmalanlage)
  • zuzüglich Überschussbeteiligung
  • keine Gesundheitsfragen oder -prüfung
  • freie Wahl des Bestattungsinstitutes
  • Eintrittsalter schon ab unter 40 Jahre bis max. 85. Lebensjahr
  • steuerliche Absetzbarkeit als Vorsorgeaufwendungen
  • lebenslängliche Absicherung

Besonders auch als äußerst günstige Todesfall-Absicherung bis max. € 12.500,- für Menschen mit eingeschränktem Gesundheitszustand (z. B. durch bereits erlittene Erkrankungen) bestens geeignet.


Fordern Sie Ihren persönlichen Vorsorge-Vorschlag an !


Telefon 0208 / 42 02 55 oder E-Mail

 

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