"Wer den Pfennig nicht ehrt,
ist des Talers nicht wert." (altes deutsches Sprichwort)
Anders als in Amerika bückt man sich in Deutschland noch immer nach einem Pfennig- bzw. Centstück, nicht wegen seiner Kaufkraft, sondern weil es tugendsam ist. Tut man es nicht, bringt dies Armut und Unglück !
Ein Mensch sollte schon in jungen Jahren mit geringen Sparbeiträgen den Vermögensaufbau beginnen, um in der heutigen schnelllebigen Zeit und für die ungewisse Zukunft über ein gewisses "Geldpolster" in wenigen Jahren verfügen zu können.
"Vater Staat" hilft
Mit einem Teil seines Einkommens in den ersten Berufsjahren sollte man die gebotenen staatlichen Vergünstigungen bzw. Zulagen möglichst voll ausschöpfen.
Hierfür bietet der Gesetzgeber beispielsweise die Form der vermögenswirksamen Leistungen über den Arbeitgeber, die mit einer staatlichen Sparzulage belohnt wird, da in den ersten Berufsjahren meist das Einkommen innerhalb der vorgeschriebenen Verdienstgrenze liegt.
Darüber hinaus bieten sich weitere "staatliche Zulagen" zum Beispiel bei der sog. "Wohnungsbauprämie", die man erhält, wenn man einen Teil in einen (Bau)sparvertrag anspart, den man nicht, wie viele der Meinung sind, zu Zwecken des Erwerbs oder in Verbindung mit einer Immobilie in Anspruch nehmen muss.
Gesetzliche Bedingungen:
| bei "vermögenswirksamen Leistungen" | ||
| max. Sparbeitrag pro Jahr u. Arbeitnehmer | € | 480,-- |
| zu versteuerndes Einkommen max. | ||
| • bei Ledigen | € | 17.900,-- |
| • bei Verheirateten | € | 35.800,-- |
| Arbeitnehmer-Sparzulage | 10 % |
| bei der "Wohnungsbauprämie" | ||
| max. Sparbeitrag pro Jahr | ||
| • bei Ledigen | € | 512,-- |
| • bei Verheirateten | € | 1.024,-- |
| zu versteuerndes Einkommen max. | ||
| • bei Ledigen | € | 25.600,-- |
| • bei Verheirateten | € | 51.200,-- |
| Wohnungsbauprämie | 8,8 % |
Bei Ausschöpfung vorgenannter Höchstgrenzen ergibt sich nach ca. 7 Jahren schon ein stattliches "Geldpolster".
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