Ein plötzlich eingetretener Sterbefall -
was nun ? Wir helfen Ihnen !
Viele Menschen, die dieses Ereignis erleben, stehen meistens aus mangelnder Sachkenntnis vor einem Problem und handeln aus "Kurzschluss-Panik", welche oft mit großen finanziellen Einbußen "bestraft" wird.
Dieses versuchen wir zu verhindern !
Nach Feststellung sämtlicher hinterlassener Vermögenswerte des Erblassers bieten wir den Hinterbliebenen (Erben) eine individuelle Beratung mit dem Ziel einer ertragsoptimierten Lösung.
Ob es sich hierbei um Geldwerte oder Sachwerte handelt - spielt hierbei keine wesentliche Rolle.
Wichtig ist jedoch die Teilung bei größerem Vermögen für die anspruchsberechtigten Erben. Notfalls käme hier eine Veräußerung in Betracht, wobei wir unsere Hilfe anbieten können, wenn keine Einigung unter der Erbengemeinschaft erzielt werden kann.
Eine optimale Lösung besteht jedoch darin, die vorhandenen Vermögenswerte zu optimieren, dass jeder Erbe einen größtmöglichen Nutzen daraus erzielt - und zwar langfristig.
Beispiel:
Bei einer größeren Hinterlassenschaft von Immobilien bieten wir z.B. die Verwaltung - ohne finanziellen Aufwand für die Erben. Voraussetzung ist allerdings eine gütliche Einigung bzw. Zustimmung aller Beteiligten.
Sollten Sie hierbei unsere Unterstützung brauchen -
wir helfen Ihnen gerne.
Fragen Sie uns !
Telefon 0208 / 42 02 55 oder E-Mail